I. Die vorliegende Klage um Feststellung der Öffentlichkeit mehrerer Wege in der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil bezieht sich auf ein geschlossenes Wegnetz im Gebiet Lobisei, d. h. am östlichen, recht steilen Hang der südlich von Mümliswil gelegenen Kluse, durch welche die Kantonsstrasse Balsthal-Mümliswil führt. An dieses Wegnetz sind einige Höfe angeschlossen und zudem eine grosse Zahl landwirtschaftlicher Parzellen verschiedener Eigentümer. Im Jahre 1974 begann ein Eigentümer von in der Lobisei gelegenen Grundstücken, Herr W. H., für den Bereich seines Grundbesitzes eine Benutzung der besagten Wege zu untersagen.