SOG 1981 Nr. 26 § 2 Abs. 3 Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen; gewohnheitsrechtlicher Grundsatz der Unvordenklichkeit. Zu den zwei Formen öffentlicher Wegrechte (privatrechtliche/öffentlichrechtliche). Nachweis eines öffentlichrechtlichen Wegrechts durch Nachweis seiner Ausübung seit Unvordenklichkeit. Anforderungen an diesen Nachweis.