In einem ans Verwaltungsgericht weitergezogenen Rechtsstreit betreffend Kanalisations- und Wasseranschlussgebühren ging es um die Frage, ob sich die für den Anschluss eines bestimmten Neubaus geschuldeten Anschlussgebühren nach einem älteren oder nach einem jüngeren Reglement der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon bemessen (das neuere Reglement enthält tiefere Gebührenansätze). Die Gemeinde stellte sich auf den Standpunkt, dass nach § 53 des kantonalen Erschliessungsreglementes das ältere Gemeindereglement anzuwenden sei, weil dieses im Zeitpunkt der Baubewilligung für das betreffende Gebäude noch in Kraft gewesen sei.