Wendet man das Dargelegte auf den vorliegenden Fall an, so ergibt sich folgendes: Bei der Hans-Huber-Strasse handelt es sich, was unbestritten ist, um eine -- wie die moderne Terminologie lautet -- Sammelstrasse, d. h. um eine Strasse, die nicht allein der Erschliessung der Anlieger, sondern ganz besonders auch dem ortsinternen Durchgangsverkehr dient. Besonders wichtig ist der Durchgangsverkehr zwischen Stadtzentrum und Schwimmbad (wie auch den weitern geplanten Sportanlagen wie der vor der Realisierung stehenden Mehrzweck-Sporthalle). Die 1976 beschlossene Verbreiterung der Strasse auf 9 m ist klarerweise nicht wegen Erschliessungsbedürfnissen der anstossenden Landflächen nötig geworden.