"Bericht über Grundeigentümerbeiträge und Gebühren an Erschliessungsanlagen", Schriftenfolge der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung Nr. 18, S. 51; der letztere Bericht beruht auf breit angelegten gutachtlichen Unterlagen, an denen namhafte Wissenschafter der verschiedenen einschlägigen Fachgebiete mitgewirkt haben.) Diese Auffassung der Doktrin ist auch in gesetzgeberische Erlasse aufgenommen worden, so z. B. in das vom Kantonsrat erlassene kantonale Reglement über Erschliessungsbeiträge und gebühren.