Umgekehrt wird durch einen Strassenbau, der die Erschliessung nicht neu erbringt oder verbessert, der Wert des Grundstückes in der Regel nicht erhöht. Das an die Hans-Huber-Strasse anstossende Land war durch die bisherige 7 m breite Strasse genügend erschlossen (vom zweiten Trottoir abgesehen, welches im vorliegenden Streitfall nicht zur Diskussion steht).Die moderne -- heute schon durchaus bewährte --