Wird ein bisher nicht erschlossenes Grundstück durch den Strassenbau zu einem (rein strassenmässig gesehen) erschlossenen Grundstück oder ein bisher nicht gut erschlossenes zu einem besser erschlossenen, darf man annehmen, dass der Wert des Grundstücks entsprechend zugenommen hat, und ein Vorteil ist klar gegeben. Umgekehrt wird durch einen Strassenbau, der die Erschliessung nicht neu erbringt oder verbessert, der Wert des Grundstückes in der Regel nicht erhöht.