Im Zusammenhang mit der Verbreiterung der Hans-Huber-Strasse in Solothurn von 7 auf 9 m forderte die Einwohnergemeinde Solothurn von der Firma G., die Eigentümerin von zwei an die Hans-Huber-Strasse angrenzenden Grundstücken ist, Perimeterbeiträge. Die Firma G. wehrte sich gegen die Auferlegung von Beiträgen beim Gemeinderat, bei der Schätzungskommission und schliesslich beim Verwaltungsgericht. Sie verlangte die gänzliche Streichung der Beiträge mit der Begründung, dass die Strassenverbreiterung ihrem Land gar keinen Vorteil gebracht habe, weil sie einzig im Interesse des durchgehenden Veloverkehrs zum Schwimmbad erfolgt sei.