Wenn dann die Strasse für die vermehrte Nutzung nicht mehr ausreicht, haben sämtliche Eigentümer an die Sanierung beizutragen. Durch die Sanierung werden prekäre Verhätlnisse verbessert oder solchen vorgebeugt, womit den Eigentümern objektivrechtliche Vorteile erwachsen. Auch der Umstand, dass die Zufahrt zum Haus oder zur Garage nur auf eine Strasse ausgerichtet ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass es der Beitragsbelastete in der Hand hat, durch geeignete Massnahmen den Vorteil wahrzunehmen, beispielsweise indem er die momentane Nutzung ändert.