-- Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, mit folgender Begründung: Die Einwohnergemeinde Niedergösgen hat die angefochtene Beitragsverfügung in Anwendung des Reglementes über Erschliessungsbeiträge und -gebühren erlassen. Bei diesen Perimeterbeiträgen handelt es sich um eine Vorzugslast, worunter Lehre und Rechtsprechung eine Abgabe verstehen, die als Beitrag an die Kosten einer öffentlichen Einrichtung denjenigen Personen auferlegt wird, denen aus der Einrichtung wirtschaftliche Sondervorteile erwachsen, so dass ein gewisser Ausgleich in Form eines besondern Konstenbeitrages als gerechtfertigt erscheint.