Die Einwohnergemeinde Niedergösgen erstellte für die Erschliessung Schachenrain einen Perimeterplan, laut welchem (unter andern Grundeigentümern) G. S. für seine Liegenschaft Beiträge von Fr. 1428.-- an die Strasse und von Fr. 933.-- an den Gehweg zu bezahlen hat. Da seine Liegenschaft ein Eckgrundstück (Schachenstrasse/Schachenrain) bildet, wandte die Gemeinde § 9 ihres Reglementes über Erschliessungsbeiträge an, teilte die Liegenschaft mit einer Winkelhalbierenden auf und bezog als massgebende Fläche nur 306 m2 der ganzen Grundstückfläche von 628 m2 in die Beitragsrechnung ein. Der Anteil der Grundeigentümer an die Erstellungskosten wurde auf 40% festgesetzt.