SOG 1981 Nr. 23 § 110 Abs. 1 BauG. Grundeigentümerbeiträge, Vorteilsprinzip. Schematische Regelung der Vorteilsfrage. Stellungnahme zu zwei - bei Strassenperimetern - sehr oft anzutreffenden Einwänden der Beitragspflichtigen. Die Einwohnergemeinde Niedergösgen erstellte für die Erschliessung Schachenrain einen Perimeterplan, laut welchem (unter andern Grundeigentümern) G. S. für seine Liegenschaft Beiträge von Fr. 1428.-- an die Strasse und von Fr. 933.-- an den Gehweg zu bezahlen hat.