SOG 1981 Nr. 22 § 46 BauG. Zur Tragweite dieser Bestimmung. Ist sie anwendbar auf Sondierbohrungen der NAGRA? Die nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (im folgenden mit NAGRA abgekürzt) reichte bei der Baukommission Hägendorf ein Baugesuch ein für ein Bauprojekt "Bohrplatz Schürmatten", das für Sondierbohrungen auf GB Hägendorf Nr. 180 dienen soll. Der Bohrplatz soll 73 m lang und 40 m breit werden. Im zentralen Bereich des Platzes sollen Bohrturmfundament und Bohrkeller aus Stahlbeton erstellt werden und im übrigen will sich die Tiefbohrfirma mit den benötigten Maschinen, Geräten, Magazinen, Baubaracken, Lagern usw. auf dem Platz installieren.