Diese Auffassung ist nicht verständlich. Wenn es gerechtfertigt ist, dass bei einer Beseitigung genau nach Ablauf von 10 Jahren der Eigentümer die Kosten der Anlage und der Wegräumung selbst trägt, dann ist es dies umso mehr, wenn der Eigentümer die Anlage noch 5 oder 10 oder 20 Jahre länger benutzen kann, indem dann die Investition in umso weiterem Ausmasse amortisiert ist. Die Argumentation der Beschwerdeführerin, die sich auf eine angebliche (zukünftige) materielle Enteignung beruft, entbehrt vorab der primären Grundlage, nämlich der Entstehung eines Schadens: Es ist nicht so, dass sich während der Dauer des Reverses ein Schaden summieren würde;