Der Revers sollte im Grundbuch angemerkt werden. -- Die Firma erhob gegen den Bescheid der Baukommission, dass die Baubewilligung nur nach Unterzeichnung eines solchen Reverses erteilt werde, beim Baudepartement Beschwerde, welche abgewiesen wurde. Hierauf erhob die Firma Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Sie verlangte, dass der von der Baukommission geforderte Beseitigungsrevers auf höchstens 10 Jahre seit Inkrafttreten des Zonenplans befristet werde; die Zumutung eines unbefristeten Reverses sei verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab mit folgender Begründung: a)