Dass das Departement ein Schlüsseldepot, das 20 Gehminuten von der Hütte entfernt ist, als ungenügende Lösung der Offenhaltung erachtet, ist von daher gesehen nicht unverhältnismässig. Daran ändert nichts, dass bisher im General- Wille-Haus die Offenhaltung viel weniger weit ging (Schlüssel war an den Wochentagen in Olten zu holen).Das General-Wille-Haus konnte und kann auf Grund des Besitzstandrechts benutzt werden. Beim Sonnenberghaus geht es aber um ein neues Gebäude, das voll unter dem Regime des Raumplanungsgesetzes und des Baugesetzes steht. Die gleiche Überlegung gilt für die andern bereits bestehenden Berghütten, welche der Beschwerdeführer erwähnt.