Der SAC, der -- wie in der Beschwerdeschrift erwähnt wird und auch gerichtsnotorisch ist -- die Natur- und Heimatschutzbestrebungen tatkräftig unterstützt, vor allem im Alpenraum, sollte für diesen Gesichtspunkt Verständnis haben. Berücksichtigt man all dies, so erscheint es gerechtfertigt, dass das Baudepartement eine ständige Offenhaltung verlangt (nicht nur über das Wochenende) und dass es an den Nachweis der Offenhaltung strenge Anforderungen stellt. Dass das Departement ein Schlüsseldepot, das 20 Gehminuten von der Hütte entfernt ist, als ungenügende Lösung der Offenhaltung erachtet, ist von daher gesehen nicht unverhältnismässig.