Wie dem Verwaltungsgericht aus seiner eigenen Praxis bekannt ist, besteht gegenüber dem raumplanerischen Bemühen, das Nicht- Baugebiet von nicht unbedingt nötigen Bauten freizuhalten, ein recht starker Druck von Vereinen und Clubs, welche für ihre Zusammenkünfte und Anlässe ein Clubhaus in der freien Natur haben möchten. Wenn dem SAC ein Clubhaus in luftiger Höhe, mitten in der Juraschutzzone bewilligt wird, ohne dass die Annahme einer Standortbedingtheit ganz sorgfältig begründet wird, stellt dies ein schwerwiegendes Präjudiz dar, nämlich im Hinblick auf die vielen anderen Clubs, die sich -- mit Berufung auf die Naturverbundenheit ihrer Gemeinschaft -- ebenfalls Clubhäuser ausserhalb der