Aber auch wenn grundsätzlich von einem derartigen Bedürfnis ausgegangen wird, wäre es wohl raumplanerisch gesehen die weitaus beste Lösung, wenn die zusätzlichen Übernachtungsgelegenheiten in die bestehenden Berghöfe integriert werden könnten. Im weitern besteht ein besonderes Problem bezüglich Clubhäuser. Wie dem Verwaltungsgericht aus seiner eigenen Praxis bekannt ist, besteht gegenüber dem raumplanerischen Bemühen, das Nicht- Baugebiet von nicht unbedingt nötigen Bauten freizuhalten, ein recht starker Druck von Vereinen und Clubs, welche für ihre Zusammenkünfte und Anlässe ein Clubhaus in der freien Natur haben möchten.