Bei geschlossenem Hause müsse der Wanderer zuerst einen Fussmarsch von 40 Minuten zurücklegen, bevor er übernachten könne; ebensoviel müsse er bei der Abgabe des Schlüssels wieder zurücklegen. Auf diese Weise sei die ständige Offenhaltung nicht gewährleistet. Zudem fehle es an einer genügenden Aufsicht über das Jurahaus. b) Der Beschwerdeführer findet es unverhältnismässig, dass die Lösung mit dem Schlüsseldepot auf dem Kallhof nicht akzeptiert wird. Er beruft sich insbesondere auch darauf, dass das neue Jurahaus ja die bisherige Benützung des General-Wille-Hauses durch den SAC (in den Wintermonaten) ersetzen solle.