Die bestehenden Bergrestaurants vermöchten die Bedürfnisse bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten nicht abzudecken. Ein Gebäude, das den Wanderern Übernachtungsmöglichkeit biete, könne deshalb als standortbedingt qualifiziert werden. Aber das treffe nur dann zu, wenn sichergestellt sei, dass das Haus für jedermann zugänglich sei. Der SAC wolle die ständige Offenhaltung des Gebäudes mit einem Schlüsseldepot auf dem Kallhof garantieren, der Hof liege aber 20 Gehminuten weit weg. Die Offenhaltung des Jurahauses für jedermann funktioniere mit dieser Lösung nicht. Bei geschlossenem Hause müsse der Wanderer zuerst einen Fussmarsch von 40 Minuten zurücklegen, bevor er übernachten könne;