Sie regten an, dass die Offenhaltung des Hauses für Wanderer in der Weise sichergestellt werden könnte, dass in unmittelbarer Nähe des Jurahauses ein Schlüsseldepot eingerichtet werde. Nachdem die Errichtung eines Schlüsseldepots im unmittelbaren Nachbarhaus nicht zustande kam, teilte der Alpenclub dem Baudepartement mit, dass die Familie B., Restaurant Kallhof, mit der Errichtung eines Schlüsseldepots einverstanden sei. Das Baudepartement prüfte hierauf das Gesuch um eine Ausnahmebewilligung auf der Grundlage "Schlüsseldepot im Kallhof".Es wies das Gesuch ab. -- Gegen diesen Entscheid erhob der Alpenclub beim Verwaltungsgericht Beschwerde.