24 RPG und § 38 BauG. Es fanden Vorverhandlungen zwischen dem Baugesuchsteller und den kantonalen Behörden statt. Die letztern verlangten u. a. den Nachweis, dass das geplante Haus nicht einfach ein Clubhaus, sondern eine der Öffentlichkeit ständig zugängliche Berghütte sei. Sie regten an, dass die Offenhaltung des Hauses für Wanderer in der Weise sichergestellt werden könnte, dass in unmittelbarer Nähe des Jurahauses ein Schlüsseldepot eingerichtet werde.