SOG 1981 Nr. 20 Art. 24 Raumplanungsgesetz; § 38 BauG. Zur Frage der Standortbedingtheit von Clubhäusern ausserhalb der Bauzone. Anforderungen an die Zugänglichkeit eines SAC-Hauses im Jura, damit von einer der Öffentlichkeit offen stehenden Unterkunftsstätte gesprochen werden kann. Der Schweizer Alpenclub, Sektion Olten, beabsichtigte, auf dem Sonnenberg, Gemeinde Hägendorf, ein SAC-Jurahaus zu bauen. Das Haus sollte, ausserhalb der Bauzonen, in die Juraschutzzone zu liegen kommen. Die Baukommission überwies das Baugesuch dem kantonalen Baudepartement als zuständige Instanz für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG und § 38