Es ist denn auch eine relativ häufige Erscheinung im heutigen Autogewerbe, dass Abstellplätze für Gebrauchtwagen vom Reparaturbetrieb getrennt unterhalten werden. Die konsequente Handhabung des Postulats der Chefs der kant. Motorfahrzeugkontrollen würde bedeuten, dass auch in allen solchen Fällen die Voraussetzungen für die Erteilung oder das Aufrechterhalten von Kollektiv-Fahrzeugausweisen in Frage gestellt werden müssten. Dass jedenfalls dann, wenn die Entfernung nicht übermässig gross ist, die Gefahr aus den vermehrten Fahrten nicht überbewertet werden darf, ergibt sich aber auch aus folgender Überlegung: