Dass Zurückhaltung am Platze ist, ergibt sich schon daraus, dass das EJPD in den Erläuterungen keinen örtlichen Zusammenhang statuiert und dass selbst die Chefs der kantonalen Motorfahrzeugkontrollen in ihren einschränkenden Richtlinien nur eine "Soll-Klausel" aufgenommen haben. Bei der heutigen Bodenknappheit und den strengen baupolizeilichen Vorschriften hält es oft schwer, das Postulat des räumlichen Zusammenhangs, das von Betriebsinhabern aus wirtschaftlichen Gründen offensichtlich gern erfüllt würde, zu verwirklichen. Es ist denn auch eine relativ häufige Erscheinung im heutigen Autogewerbe, dass Abstellplätze für Gebrauchtwagen vom Reparaturbetrieb getrennt unterhalten werden.