Das gehört aber eher zu den Aspekten gewerbepolitischer Art, die nach den Erläuterungen des EJPD den Vorschriften über die Kollektiv-Fahrzeugausweise fremd sind und nicht gewichtet werden dürfen (Erläuterungen 111. a).Die Voraussetzungen für die Erteilung von Kollektiv-Fahrzeugausweisen haben ausschliesslich die Verkehrssicherheit und die Tiefhaltung der Versicherungsprämien (Vermeidung von Unfällen und deren Folgen, welche zu höheren Versicherungsleistungen und Prämien führen könnten) im Auge. D. h. es gilt bei allen Einzelvoraussetzungen nach Art. 23 VVV, sich bei der Auslegung vom gesetzgeberischen Zweck der Verkehrssicherheit leiten zu lassen.