müssen ... entsprechen; ist erforderlich").Eine nähere sachbezogene Begründung für das Erfordernis des örtlichen Zusammenhangs ist weder diesen Richtlinien noch den Motiven des angefochtenen Entscheids zu entnehmen. Aus der Vernehmlassung geht hervor, dass das Departement befürchtet, bei Zulassung einer örtlichen Trennung von Betriebsstätte und Abstellplätzen würde der Betrieb sogenannter "Hinterhof-Garagen" erleichtert, was unerwünscht sei. Das gehört aber eher zu den Aspekten gewerbepolitischer Art, die nach den Erläuterungen des EJPD den Vorschriften über die Kollektiv-Fahrzeugausweise fremd sind und nicht gewichtet werden dürfen (Erläuterungen 111.