Zudem stehen ihm in Balsthal auf gemietetem Areal 10 Abstellplätze zur Verfügung. A. St. stellte bei der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle das Gesuch, es sei ihm ein Kollektiv-Fahrzeugausweis im Sinne von Art. 23 VVV zu erteilen. Das Gesuch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Der Gesuchsteller erhob beim Polizeidepartement Beschwerde, welche abgewiesen wurde. Hierauf reichte er beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. -- Das Verwaltungsgericht überprüfte das Gesuch auf die einzelnen in Art. 23 VVV genannten Voraussetzungen hin.