SOG 1981 Nr. 17 Art. 2 Abs. 2 Verordnung über die Strassenverkehrsregeln (VRV). Nachweis einer Fahrunfähigkeit wegen Angetrunkenheit; Auswirkung der Verordnungsbestimmung auf das Problem der sogenannten Nachresorption. Der Motorfahrzeugführer D. verursachte um 00.30 Uhr einen Unfall. Um 01.00 Uhr wurde bei ihm eine Blutprobe vorgenommen. Es ergab sich für diesen Zeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,84-0,94 0/00. Das Polizeidepartement entzog ihm gestützt darauf den Führerausweis. Er erhob beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Er machte geltend, er sei kurz vor Mitternacht in ein weiteres Restaurant gegangen und habe noch einen Kaffee und ein Calvados konsumiert.