SOG 1981 Nr. 16 Art. 86 Abs. 3 Landwirtschaftsgesetz; Art. 53 Abs. 6 eidg. Bodenverbesserungsverordnung; § 79 Abs. 2 kant. Verordnung über das Bodenverbesserungswesen. Zerstückelungsverbot für amelioriertes Land; Bewilligung von Abparzellierungen aus wichtigen Gründen. Abparzellierungen, die gewünscht werden, um die Gärten der an der Baugebietsgrenze liegenden Wohnliegenschaften zu vergrössern. Wie sind hier, insbesondere nach Ablauf des Zweckentfremdungsverbots, die entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen zu gewichten? G. G. ist Eigentümer eines Grundstückes an der Bodenmattstrasse in L. Das Grundbuch enthält bezüglich dieses Grundstückes die Anmerkung "Bodenverbesserung".