620 ZGB entspricht. Die vor dem Inkrafttreten des LEG ergangene Rechtsprechung bleibt dabei beachtlich." In seiner Kommentierung dieses Entscheides bringt Prof. Hans Merz zum Ausdruck, dass die immer noch offene Frage, ob die Anwendung der durch das Entschuldungsgesetz (LEG) revidierten Bestimmungen des ZGB von der Unterstellung unter das LEG abhänge, wohl zu verneinen sei (ZBJV 95/1959, S. 17). Im Entscheid BGE 87 II 74 liess das Bundesgericht die erwähnte Frage wiederum offen. Im Lehrbuch Tuor/Schnyder, Das Schweiz.