SOG 1981 Nr. 14 Art. 22ter Abs. 3 BV; § 237 EGZGB. Materielle Enteignung. Entschädigungsforderungen wegen Bauverbot, das sich aus der planlichen Sicherstellung von zukünftigem Strassenareal ergibt: -- Der Kläger muss u. a. auch nachweisen, dass er sein Land wirklich baulich nutzen wollte, dies aber wegen des Bauverbots nicht tun konnte (Erw. 1); -- Zu dem auch bei der materiellen Enteignung geltenden Grundsatz, dass der Enteignete dazu beitragen muss, den Schaden abzuwenden oder zu vermindern; seine Bedeutung bei Grossparzellen, die dem Eigentümer die Möglichkeit geben, zuerst diejenigen Landflächen baulich zu nutzen, die nicht vom Bauverbot betroffen sind (Erw. 3).