Damit ist aber noch nicht gesagt, dass der Beschwerdeführer heute gestützt auf die seinerzeitige Auskunft bauen kann, denn die genannte Praxis fordert die Erfüllung einer ganzen Reihe weiterer Voraussetzungen. Die eine liegt darin, dass nicht übergeordnete öffentliche Interessen gegen eine Verbindlichkeit der Auskunft sprechen dürfen.