Fest steht, dass bezüglich Abwasserbeseitigung zuerst die Verbindung mit dem bestehenden, weit entfernten Kanalisationsnetz herzustellen wäre. Nach dem rechtsgültigen generellen Kanalisationsprojekt wäre eine neue Leitung von rund 840 m Länge zu erstellen, was nach den Angaben am Augenschein Kosten in der Grössenordnung von schätzungsweise 1,3-1,5 Millionen Franken zur Folge hätte. Der Beschwerdeführer hat sich -- begreiflicherweise -- nie bereit erklärt, diese Kosten vorzuschiessen. Er will statt dessen eine provisorische Abwasserleitung erstellen mit einer abflusslosen Grube und Meteorwasserableitung in den Bach.