Sein Architekt nahm Kontakt mit dem kantonalen Amt für Wasserwirtschaft auf, um abzuklären, wie die Abwasserfrage gelöst werden könnte. Mit Brief vom 10. Oktober 1979 bestätigte das Amt, dass -- als eine mögliche Variante für die Abwasserbeseitigung aus dem geplanten Haus -- eine abflusslose Grube von mindestens 20 m3 Inhalt in Frage komme, wobei mit einer Kanalisationsreinigungsfirma ein Vertrag über die periodische Entleerung der Grube abzuschliessen und dem Amt für Wasserwirtschaft vorzulegen wäre. Herr G. schloss einen solchen Vertrag ab und bezog die abflusslose Grube in seine weitere Planung ein.