Er sei in der Folge vielfach angefragt worden, wie es ihm gesundheitlich gehe und ob er weiterhin als Autoverkäufer tätig sein könne. Sein Arzt habe ihm mit Zeugnis vom 20. Mai 1981 bestätigt, dass er sowohl körperlich wie auch geistig völlig gesund sei. Die unwahre Behauptung, der Anzeiger habe sich aus gesundheitlichen Gründen von der Verkaufsfront zurückgezogen, stelle eine Kreditschädigung dar. Offenbar habe die Firma X befürchtet, der Anzeiger könnte durch eine weitere Tätigkeit als Autoverkäufer in Konkurrenz treten und sei dadurch zu dieser unwahren Äusserung verleitet worden. Effektiv sei er darauf angewiesen, weiterhin als Autoverkäufer tätig zu sein.