SOG 1981 Nr. 11 Art. 160 StGB. Zum Begriff der Kreditschädigung. Kann die von einer Firma unter ihrem Kundenkreis verbreitete unwahre Behauptung, der Austritt eines Angestellten aus der Firma sei aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, unter diesen Begriff fallen? H. P. erhob beim kantonalen Untersuchungsrichteramt gegen den Geschäftsführer und den Verkaufsleiter der Firma X, Autogarage, Strafanzeige wegen Kreditschädigung. Er machte geltend, er habe auf den 31. März 1981 seine Anstellung als Autoverkäufer gekündigt. Die Firma habe ihm in einem ausführlichen Arbeitszeugnis bestätigt, dass sie mit seinen Arbeitsleistungen in jeder Hinsicht zufrieden gewesen sei.