Behältnisse durch Aufbrechen zu öffnen und den Betreibungsbeamten bei der Besichtigung Schutz vor Aggressionen der Schuldnerin zu gewähren. Im Übrigen ergibt es sich von selbst, dass für die betreibungsamtliche Liegenschaftssteigerung ein neuer Termin anzusetzen ist. Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Urteil vom 25. Juni 1980