Eine von der Schuldnerin gegen die Publikation erhobene Beschwerde wies die Aufsichtsbehörde am 12. Mai 1980 ab. Zur Vorbereitung der Liegenschaftssteigerung sprachen am 13. Mai 1980 zwei Beamte des Betreibungsamtes in Begleitung von zwei Kantonspolizisten bei der Schuldnerin vor. Es ging darum, zwecks Erstellung des Lastenverzeichnisses die gepfändete Liegenschaft zu besichtigen, einen Liegenschaftsbeschrieb zu erstellen und eine Ausscheidung von Bestandteilen und Zugehör zu treffen. Die Schuldnerin gewährte den Beamten keinen Einlass. Da die Polizeibeamten keine Zwangsmassnahmen ergriffen, konnten die Beamten des Betreibungsamtes die Räumlichkeiten nicht besichtigen.