SOG 1980 Nr. 3 Art. 329d Abs. 1 OR. - Als entgeltliche Arbeit für einen Dritten ist auch anzusehen ein Umschulungskurs, der im Hinblick auf eine neue Arbeitsstelle besucht wird und für den der betreffende zukünftige Arbeitgeber die Spesen übernimmt (Erw. 1); - Zum Begriff der Verletzung berechtigter Interessen des Arbeitgebers (Erw. 2); - Die Bestimmung, dass der Arbeitgeber den bereits bezahlten Ferienlohn zurückverlangen kann, bezieht sich nur auf den Fall, wo der Arbeitgeber ohne Kenntnis der Verletzung seiner Interessen gezahlt hat (Erw. 4); Art. 322d Abs. 3 OR. - Verabredungen über die Frage der pro rata Zahlung der Gratifikation, bzw. des 13. Monatslohnes.