Die Lektüre von Stelleninseraten -- wie sie von der Beschwerdeführerin betrieben wird - ist dabei sicher ein zweckmässiges, doch längst nicht das einzige mögliche Mittel, Schriftliche Anfragen und persönliche Vorsprachen an Orten, wo die Versicherte nach ihrer Auffassung eine ihr zumutbare Arbeit verrichten könnte -selbst wenn keine diesbezüglichen Stellenausschreibung vorliegt - gehören durchaus auch zu den verlangten eigenen Arbeitsbemühungen. Von da her besehen wird deutlich, dass die Beschwerdeführerin vor allem im ausserberuflichen Bereich zu wenig unternommen hat, um zu einer Anstellung zu gelangen.