Wie die Beschwerdeführerin einräumt, ist sie grundsätzlich dazu gewillt und weist in diesem Zusammenhang auf diverse Vorsprachen beim Städtischen Arbeitsamt hin. Gemäss den oben in Ziffer 2 gemachten Ausführungen, ist es jedoch nicht ausreichend, wenn ein Versicherter sich mit der Benützung des Stellenvermittlungsdienstes des Arbeitsamtes - des städtischen wie des kantonalen - begnügt. Dieser ist nämlich nur mässig ausgebaut und daher nicht in der Lage, den arbeitslosen Versicherten erschöpfende Auskunft über freie Stellen zu verschaffen. Viel erfolgversprechender sind erfahrungsgemäss die eigenen, auf persönlicher Initiative gründenden Bemühungen der Versicherten.