Daraus ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin ihre Anstrengungen praktisch vollumfänglich auf Stellen im pädagogischen Bereich konzentriert hat. Zwar ist es durchaus einfühlbar, dass die Versicherte nach Möglichkeit in ihrem angestammten Berufsfeld tätig sein möchte. Wenn aber -- wie sie in ihrer Beschwerde eigens hervorhebt - die Situation auf dem entsprechenden Stellenmarkt dermassen prekär ist, muss sie sich wohl oder übel nach einer ausserberuflichen Tätigkeit umsehen. Wie die Beschwerdeführerin einräumt, ist sie grundsätzlich dazu gewillt und weist in diesem Zusammenhang auf diverse Vorsprachen beim Städtischen Arbeitsamt hin.