SOG 1980 Nr. 34 Art. 29 lit. f Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung. Anforderungen an den Arbeitslosen bezüglich persönlicher Bemühungen um Arbeit. Die staatliche Arbeitslosen-Versicherungskasse stellte die arbeitslose Kindergärtnerin Frau K. für 10 Tage in der Anspruchsberechtigung ein mit der Begründung, dass "ausreichende eigene Arbeitsbemühungen fehlen". Frau K. erhob beim Versicherungsgericht Beschwerde. Zur Begründung verwies sie auf die prekäre Arbeitsmarktsituation in den Lehrerberufen und erklärte, "alles Menschenmögliche" versucht zu haben, um eine Stelle zu finden.