Diese Frage scheint in der Literatur und Judikatur nirgends ausdrücklich behandelt zu sein In der Literatur finden sich immerhin vereinzelt Formulierungen, die darauf hindeuten, ihr Verfasser setze voraus, dass der Eigentumsvorbehalt das Zugehörpfandrecht ausschliesse (so Guhl, ZBJV 75 (1939), S. 187; Jaeger a.a.O. S. 43; Cavin a.a.O. S. 74, Kaufmann a.a.O. S. 101; F. Haefliger, Grundstückverkehr und Hypothekarkredit, Zürich 1959, S. 58). Für die Annahme, an einer Eigentumsvorbehaltssache könne ein Zugehörpfandrecht, das im Range dem Eigentum nachgeht, begründet werden, sprechen vor allem folgende Überlegungen: a) Art. 805 Abs. 3