2. Mit dem erwähnten Bundesgerichtsentscheid, wonach ein Eigentumsvorbehalt an einer Zugehörsache dem Pfandrecht an dieser Sache vorgeht, ist folgende Frage noch nicht beantwortet: Schliesst ein Eigentumsvorbehalt ein Pfandrecht überhaupt aus (abgesehen von dem wohl eher seltenen Fall, dass der Eigentümer der Verpfändung zustimmt) oder entsteht mit der Zugehörerklärung doch ein Pfandrecht, also ein dringliches Recht, das allerdings dem Eigentumsvorbehalt im Range nachgeht? Diese Frage scheint in der Literatur und Judikatur nirgends ausdrücklich behandelt zu sein