Als blosse Empfehlung und Regel, die - offenbar im Gegensatz zum maximalen Pflichtpensum nach Lehrerbesoldungsgesetz - primär aus Rücksicht auf den Entwicklungsgrad der fünf- bis sechsjährigen Kinder tief gehalten ist, kann die Richtzahl nicht als oberste Grenze des Pflichtpensums einer Kindergärtnerin gelten. Es drängt sich vielmehr auf, sie als im mittleren Bereich eines Pflichtpensums für Kindergärtnerinnen liegend zu erachten, Zieht man in Betracht, dass das Pflichtpensum der Primarschullehrerinnen je nach Gemeinde von minimal 24 Stunden bis zu maximal 30 Stunden reicht, also um 6 Wochenstunden differieren kann, und dass die Primarlehrerinnen der Unterstufe in Lohn-Ammannsegg mit 28