Die Richtzahl von 20 Wochenstunden für Kindergärten kann als vom Schweizerischen Kindergartenverein empfohlene Regel zweifellos nicht mit dem maximalen Pflichtpensum gemäss Lehrerbesoldungsgesetz gleichgesetzt werden. Als blosse Empfehlung und Regel, die - offenbar im Gegensatz zum maximalen Pflichtpensum nach Lehrerbesoldungsgesetz - primär aus Rücksicht auf den Entwicklungsgrad der fünf- bis sechsjährigen Kinder tief gehalten ist, kann die Richtzahl nicht als oberste Grenze des Pflichtpensums einer Kindergärtnerin gelten.