Dieses zu ordnen, ist Sache der zuständigen kommunalen Instanzen. Wohl entspricht es den Empfehlungen des Schweizerischen Kindergartenvereins, wie dem eingelegten "Rahmenplan für die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten" (S. 4) zu entnehmen ist, dass in Kindergärten in der Regel 20 Wochenstunden zu erteilen sind. Diese Mindestzahl, die offensichtlich mehr aus Rücksicht auf die vorschulpflichtigen Kinder als im Interesse der Kindergärtnerinnen empfohlen ist, bindet die Träger von Kindergärten weiter nicht, zumal sie sich selbst nur als Regel verstanden wissen will.